RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor (des Gerichts)
Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist im Licht des Effektivitätsgrundsatzes dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die es dem mit der Vollstreckung eines Mahnbescheids befassten Gericht aufgrund der Präklusion nicht erlaubt, die etwaige Missbräuchlichkeit von Klauseln in einem Kreditvertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher von Amts wegen oder auf Antrag des Verbrauchers zu prüfen, wenn ein Gericht eine solche Kontrolle bereits im Stadium des Mahnverfahrens vorgenommen hat, vorausgesetzt, dieses Gericht hat in seiner E die Klauseln, die geprüft wurden, ermittelt, es hat - wenn auch summarisch - die Gründe dargelegt, aus denen diese Klauseln nicht missbräuchlich sind, und es hat darauf hingewiesen, dass es dem Verbraucher verwehrt ist, die etwaige Missbräuchlichkeit dieser Klauseln geltend zu machen, wenn die im nationalen Recht gegen diese E vorgesehenen Rechtsbehelfe nicht fristgemäß eingelegt werden.