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Anwendung der SCHUFA-Entscheidung des EuGH zur Restschuldbefreiung durch den VwGH

Judikatur im FokusJennifer Salomon/Gerald TriebZFR 2024/92ZFR 2024, 219 Heft 5 v. 31.5.2024

Der EuGH hatte der Speicherdauer von Informationen über Restschuldbefreiungen enge Grenzen gesetzt. Nach dieser Rsp dürfen Kreditauskunfteien in ihren eigenen Datenbanken aus einem öffentlichen Register stammende Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung zum Zweck von Bonitätsauskünften nur so lange speichern, wie diese Informationen auch im öffentlichen Register einsehbar sind.11EuGH 7. 12. 2023, C-26/22 und C-64/22 , SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung) ZFR 2024/31, 71. Knapp zwei Monate später lag bereits die erste hg E des VwGH vor, in der dieser die Rsp des EuGH übernimmt und abgrenzt.

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