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Leitlinien der ESMA für Meldungen gemäß EMIR

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/67ZFR 2024, 154 Heft 3 v. 26.3.2024

Mitte Februar 2024 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung zu den Leitlinien der ESMA für Meldungen nach EMIR11ESMA74-362-2281 vom 23. 12. 2023. abgegeben. Auf nicht weniger als 282 Seiten enthalten die am 29. 4. 2024 in Kraft tretenden Leitlinien zahlreiche Ausführungen zur Meldepflicht für Derivate gem Art 9 EMIR und zu den Pflichten von Transaktionsregistern gem Art 78 und Art 81 EMIR. Sie richten sich an finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien von Derivaten gem Art 2 Abs 8 und 9 EMIR, an Transaktionsregister gem Art 2 Abs 2 EMIR und naturgemäß an die zuständigen Behörden (vgl Rz 1-3).

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