ABGB: § 907b Abs 1
Leitsätze (der Redaktion)
Die Kreditvaluta ist bestimmt, wenn die im Kreditvertrag mit einem Gegenwert von bis zu 110.000 € umschriebene Kreditsumme in der Folge im Kontoauszug zum Fremdwährungskonto aufgrund eines Umrechnungskurses von 1,597 mit 175.670 CHF konkretisiert wurde.