DSGVO: Art 5, Art 6 Abs 1 lit f
Leitsatz (der Redaktion)
Eine Fehlbeurteilung der nachvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten einer Bank durch die Unterinstanzen liegt nicht vor, wenn diese angesichts des beträchtlichen Ausmaßes des Zahlungsausfalls eines Kunden (von absolut 37.217,41 € und relativ zur Gesamtforderung 67 %) eine Bank nicht dazu verpflichten, den KSV 1870 anzuweisen, die (vorzeitige) Löschung von Eintragungen (ua eine Restschuldbefreiung) in der Kleinkreditevidenz und/oder Warnliste zu veranlassen, und hierbei die Dauer des "Wohlverhaltens" des Kunden nicht an den Zeitpunkt der Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens, sondern an die vollständige Erfüllung des Zahlungsplans und die damit verbundene Restschuldbefreiung anknüpfen.