RL 2008/48/EG (Verbraucherkredit-RL): ErwGr 39, Art 3 lit a, lit g und lit m, Art 10 Abs 1, Art 16 Abs 1
Tenor (des Gerichts)
Art 16 Abs 1 Verbraucherkredit-RL ist dahin auszulegen, dass ein Verbraucher iSv Art 3 lit a dieser RL vom Kreditgeber eine Ausfertigung dieses Vertrags sowie alle Informationen zur Rückzahlung des Kredits fordern kann, die nicht im Vertrag selbst enthalten sind, aber unentbehrlich sind, um zum einen die Berechnung des Betrags zu überprüfen, den der Kreditgeber aufgrund der Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits schuldet, die sich aus seiner vorzeitigen Rückzahlung ergibt, und zum anderen, um es diesem Verbraucher zu ermöglichen, eventuell eine Klage auf Rückzahlung dieses Betrags zu erheben.