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Versicherungsrechtliches Sacherhaltungsinteresse des Leasinggebers und Interesse des Leasingnehmers auf den Ersatz der Wiederbeschaffungskosten

Judikatur im FokusBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2024/6ZFR 2024, 21 Heft 1 v. 24.1.2024

Leitsatz (der Redaktion)

Wird das versicherungsrechtliche Sacherhaltungsinteresse des Leasinggebers Eigentümers befriedigt, ist damit grds auch das auf die Vermeidung von Schadenersatzansprüchen gerichtete, mitversicherte Sachersatzinteresse des Leasingnehmers abgedeckt. Das Sachersatzinteresse des Leasingnehmers ist nämlich nur ein vom Eigentümerinteresse abgeleitetes Interesse, das auf den Schutz vor Ansprüchen des Eigentümers durch dessen Befriedigung gerichtet ist.

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