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Zur Aufklärungspflicht der Bank gegenüber dem Drittpfandbesteller

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/211ZFR 2024, 498 Heft 10 v. 30.10.2024

KSchG: §§ 25c und 25d

Leitsätze (der Redaktion)

Die aus dem eindeutigen Wortlaut des § 25c KSchG erkennbare Absicht des Gesetzgebers, diese Regelung nicht auf die reine Sachhaftung des Verbrauchers angewendet wissen zu wollen, ist sachlich begründbar und begründet keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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