RL 93/13/EWG : Art 2 lit b, Art 4 Abs 1 und 2, Art 5, Art 7 Abs 3
Tenor (des Gerichts)
Art 4 Abs 1 und Art 7 Abs 3 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie es einem nationalen Gericht erlauben, die Kontrolle der Transparenz einer Vertragsklausel im Rahmen einer Verbandsklage vorzunehmen, die sich gegen zahlreiche Gewerbetreibende desselben Wirtschaftssektors richtet und eine Vielzahl von Verträgen betrifft, sofern diese Verträge die gleiche Klausel oder ähnliche Klauseln enthalten.