Mitte September 2023 hat die FMA eine vollständige (positive) Compliance-Erklärung zu den überarbeiteten Leitlinien der EBA1 "zu den Methoden für die Berechnung von Beiträgen an Einlagensicherungssysteme gem der RL 2014/49/EU " (RL über Einlagensicherungssysteme bzw EinlagensicherungsRL oder Deposit Guarantee Schemes Directive) abgegeben. Mit den neuen Leitlinien hebt die EBA auch das vormalige Regelwerk (EBA/GL/2015/10) auf (s Rz 13). Die EBA kommt damit ihrem Auftrag gem Art 13 Abs 3 EinlagensicherungsRL zur Veröffentlichung von Leitlinien zur Konkretisierung der Methoden für die Berechnung der Beiträge zu Einlagensicherungssystemen nach. Die (sich an die zuständigen Behörden und die Einlagensicherungssysteme richtenden) Leitlinien gelten für die Entwicklung von Methoden für die Berechnung der risikobasierten Beiträge der Mitgliedsinstitute zu einem Einlagensicherungssystem.