Auf der Basis des § 17 WiEReG hat das BMF Ende August 2023 ihre aus dem Jahr 2018 stammende VO zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) geändert.1 Hauptzielrichtung der Novelle ist eine Erhöhung der nach der VO zu verrechnenden Tarife: