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Verlustzuweisung bei Bauherrenmodell-KG nach vereinbarten Pflichteinlagen

JudikaturOGHBearbeiter: Florian LinderZFR 2023/207ZFR 2023, 457 Heft 9 v. 25.9.2023

UGB: §§ 109, 121, 167

Leitsätze (der Redaktion)

Die Zuweisung der Verluste bei der KG hat im konkreten Fall - trotz scheinbar abweichender Formulierung im Gesellschaftsvertrag - nach den vereinbarten (und nicht den tatsächlich bezahlten) Pflichteinlagen zu erfolgen.

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