Am 3. 8. 2023 hat die FMA eine Neufassung ihrer zuletzt aus dem Jahr 2017 stammenden Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern1 (FMA-FXTT-MS) auf der Behördenwebsite veröffentlicht und gleichzeitig gezielt an die Kreditwirtschaft kommuniziert. Die Mindeststandards dienen als Orientierungshilfe und geben die auf Fremdwährungskredite und Kredite mit Tilgungsträgern bezogenen Rechtsauffassungen und praktischen Verhaltensempfehlungen der FMA zu § 39 Abs 1 und 2 BWG wieder.