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Behandlung offengelegter Treuhandkonten im Einlagensicherungsfall

Judikatur im FokusThomas SternZFR 2023/174ZFR 2023, 380 Heft 8 v. 25.8.2023

Bei offengelegten Treuhandkonten gelten im Einlagensicherungsfall alle Treugeber als Einleger. Welcher Treugeber von der Einlagensicherung in welchem Ausmaß entschädigt wird, ist nach allgemeinem Zivilrecht und aufsichtsrechtlichen Sonderbestimmungen zu eruieren. Weitere Klarstellungen brachte die E OGH 18. 4. 2023, 6 Ob 139/22t.11S ZFR 2023/175, 383 (in diesem Heft).

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