BWG: § 1 Abs 1, § 4 Abs 1, § 100
Leitsatz (der Redaktion)
Es liegt keine unvertretbare Auslegung des Verwaltungsrechts durch das BerufungsG vor, wenn das BerufungsG bei der Beurteilung der Frage, ob ein im Rahmen eines Joint Ventures zwischen zwei Gesellschafterinnen abgeschlossener Darlehensvertrag ein (konzessionslos betriebenes) gewerbl Kreditgeschäft ist, die wesentl Wertung vergleichbarer Sachverhalte durch die Rsp des VwGH aufrechterhält.