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Veröffentlichung des Herabschreibungs- und Umwandlungs- sowie des Bail-in-Implementierungsmechanismus: Leitlinien der EBA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/144ZFR 2023, 314 Heft 6 v. 22.6.2023

Um die Vorhersehbarkeit des Mechanismus für die Herabschreibung und Umwandlung sowie den Bail-in-Austausch, die wirksame Koordinierung von Abwicklungsplänen und Abwicklungsmaßnahmen in einem grenzüberschreitenden Kontext und die Transparenz zu verbessern sowie den Schutz der Einleger und Anleger zu gewährleisten, hat die EBA bereits im Februar 2022 die gegenständlichen Leitlinien "für Abwicklungsbehörden über die Veröffentlichung des Herabschreibungs- und Umwandlungs- sowie des Bail-in-Implementierungsmechanismus" erlassen.11EBA/GL/2023/01 vom 9. 2. 2022 (sic!). Der Final Report der EBA über diese Leitlinien datiert freilich vom 13. 2. 2023. Nach Veröffentlichung der in die EU-Amtssprachen übersetzten Guidelines am 5. 4. 2023 hat die FMA am 30. 5. 2023 eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Damit werden die von den Abwicklungsbehörden zu veröffentlichenden Informationen über die Anwendung der Herabschreibung und Umwandlung, insb iZm dem Bail-in-Instrument, gem Art 43 und 44, Art 46-50 sowie Art 59-62 RL 2014/59/EU (BRRD) festgelegt (Rz 5).

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