Gleichsam im Windschatten der am selben Tag im ABl kundgemachten MiCAR und daher durch die Bereichsöffentlichkeit weitgehend unbeachtet haben Rat und europäisches Parlament am 9. 6. 2023 auch eine VO erlassen, mit der die RL (EU) 2023/1113 vom 31. 5. 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der RL (EU) 2015/84 (4. Geldwäsche-RL) kundgemacht wird.1