Ende April 2023 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung zu den Leitlinien der EBA zu "den zur Festlegung von Kriterien für die Ermittlung, Bewertung, Steuerung und Minderung der Risiken, die sich aus potenziellen Zinsänderungen ergeben, sowie für die Beurteilung und Überwachung des Kreditspreadrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs der Institute", also zu den Leitlinien zu IRRBB und CSRBB, abgegeben.1