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Compliance-Erklärungen der FMA zu einigen EBA-Leitlinien im Zusammenhang mit IFD/IFR

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/116ZFR 2023, 260 Heft 5 v. 24.5.2023

Nachdem der österr Gesetzgeber die Investment Firms Directive RL (EU) 2034/2019 (IFD) - insb durch Inkraftsetzen des Wertpapierfirmengesetzes (WPFG) und Novellierung des WAG 201811BGBl I 2022/237. - mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2023 vollständig in nationales Recht umgesetzt hat, konnte die FMA nun iS einer Konvergenz mit den Level-III-Rechtsakten die entsprechenden Fully-compliant-Meldungen zu einigen Leitlinien der EBA an die europäische Agentur übermitteln.22Vgl Schreiben der FMA an die WKO vom 2. 5. 2023: FMA, FMA-SG23 9590/0003-WAW/2023. Hierbei handelt es sich um folgende Leitlinien, zu denen die FMA im Jahr 2022 jeweils noch - mangels Umsetzung von IFD/IFR in innerstaatliches Recht - bloße "Intend-to-comply-Erklärungen" abgegeben hatte:

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