ABGB: § 907b
Leitsätze (der Redaktion)
Wird dem Kreditnehmer eines Fremdwährungskredits die Wahl eingeräumt, sich den Kredit in Euro auszahlen zu lassen, handelt es sich um ein bloßes Angebot des Kreditgebers, zusätzlich zum Kreditvertrag einen Geldwechselvertrag abzuschließen.