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Novelle zur VERA-V

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/70ZFR 2023, 154 Heft 3 v. 23.3.2023

Mit einer am 16. 3. 2023 nach Einholung der Zustimmung des BMF kundgemachten Novelle11BGBl II 67/2023 vom 16. 3. 2023. zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) hat die FMA auf der Grundlage des § 74 Abs 6 BWG einige Anpassungen im Meldewesen für Kreditinstitute vorgenommen:

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