Mit einer am 16. 3. 2023 nach Einholung der Zustimmung des BMF kundgemachten Novelle1 zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) hat die FMA auf der Grundlage des § 74 Abs 6 BWG einige Anpassungen im Meldewesen für Kreditinstitute vorgenommen: