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Er- und Ablebensversicherung: Intransparenz der Rentenoptionsklausel

JudikaturOGHBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2023/60ZFR 2023, 136 Heft 3 v. 23.3.2023

KSchG: § 6 Abs 3 KSchG

Leitsatz (der Redaktion)

Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, die Rentenoptionsklausel sei intransparent, ist nicht korrekturbedürftig, weil darin nicht sämtl im Anfallszeitpunkt geltenden Rechnungsgrundlagen, die der Versicherer der Berechnung der auszuzahlenden Rente zugrunde legt, angeführt werden, sodass dem Versicherungsnehmer durch eine unvollständige Information kein klares Bild seiner vertragl Position vermittelt wird.

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