ABGB: §§ 372, 1305, 1323
Leitsätze (der Redaktion)
Hat die (hier: nicht vorsteuerabzugsberechtigte) Leasingnehmerin (LN) für die Wiederbeschaffung eines Leasingfahrzeuges, an dem die bekl Schädigerin im Zuge eines Verkehrsunfalls einen Totalschaden verschuldete, USt zu entrichten, ist diese auch bei Berechnung des zu ersetzenden gemeinen Werts zu berücksichtigen. Die insoweit aktivlegitimierte LN hat daher Anspruch auf die Bruttodifferenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Wrackwert.