AVG: §§ 8, 17 Abs 1, § 56
Leitsatz (der Redaktion)
Ergeben sich allfällige Konsequenzen aus einem Konzessionsbescheid der FMA im Verfahren zu einem Kreditinstitut für den Bf nicht unmittelbar aufgrund des erlassenen Bescheides, sondern, wenn überhaupt, erst durch die im Privatrechtsverhältnis zwischen dem Bf und dem involvierten Kreditinstitut bestehenden wechselseitigen Verpflichtungen, so ist eine Parteistellung aus diesem Umstand nicht abzuleiten.