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Berater hat über Risiko erhöhter Versicherungsprämien wegen Vorerkrankungen aufzuklären

JudikaturOGHBearbeiter: Michael PfeiferZFR 2023/274ZFR 2023, 614 Heft 12 v. 13.12.2023

ABGB: §§ 1295 ff, § 1313a

Leitsatz (der Redaktion)

Ein Versicherungsmakler hat den potenziellen Versicherungsnehmer über die Vor- und Nachteile eines Versicherungsvertragsabschlusses zu beraten. Dazu zählt ua, dass er beim Rat zum Versicherungswechsel eine sich aus allfälligen Vorerkrankungen ergebende Problematik erhöhter Versicherungsprämien mit dem potenziellen Versicherungsnehmer erörtert.

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