RL 93/13/EWG : ErwGr 13, Art 1 Abs 2
Tenor (des Gerichts)
Art 1 Abs 2 RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass es nicht erforderlich ist, dass die in einem zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Klausel, damit sie unter den in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausschluss vom Anwendungsbereich dieser RL fällt, die entsprechende bindende Rechtsvorschrift des nationalen Rechts wörtlich anführt oder ausdrücklich auf sie verweist, sondern es genügt, dass sie dieser bindenden Vorschrift materiell gleichwertig ist, also denselben Regelungsgehalt hat.