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Änderung der FMA-Gebührenverordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/223ZFR 2022, 461 Heft 9 v. 29.9.2022

Von der Gesetzesgrundlage des § 19 Abs 10 FMABG, wonach die FMA Gebühren für alle Amtshandlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich festsetzen kann, die wesentlich im Privatinteresse einer Partei liegen, hat die FMA durch Erlassen der GMA-Gebührenverordnung (FMA-GebV) umfassend Gebrauch gemacht. Mit einer Anfang September 2022 erlassenen, umfangreichen Novelle11BGBl II 2022/340 vom 7. 9. 2022. (die neuen TP umfassen mehr als 23 Seiten) verfolgt die FMA zahlreiche Einzelziele, von denen die wichtigsten zusammenzufassen sind:

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