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Rechtmäßige Auszahlung an den legitimierten Inhaber eines Großsparbuches ohne Angabe des Losungsworts

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/193ZFR 2022, 402 Heft 8 v. 29.8.2022

BWG: § 31 Abs 3, § 32 Abs 4 Z 2, § 40 Abs 1, § 103b Abs 1

Leitsatz (der Redaktion)

Ist bei der Vorlage eines Vorbehaltssparbuchs am Verfügungsrecht der identifizierten, über die Spareinlage alleiverfügungsberechtigten Person nicht zu zweifeln, so verstößt die Bank nicht gegen § 31 Abs 3 BWG (idF BGBl I 2001/2) und haftet daher nicht schadenersatzrechtlich, wenn sie anlässlich der Auszahlung nicht die Angabe des korrekten Losungsworts dokumentiert.

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