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Prüfung der materiellen Berechtigung bei Kleinbetragssparbüchern

Judikatur im FokusBearbeiter: Thomas ReichZFR 2022/183ZFR 2022, 383 Heft 8 v. 29.8.2022

BWG: § 31 Abs 3, § 32 Abs 4 Z 1

Leitsatz (der Redaktion)

Nennt der sich identifizierende Vorleger eines nicht auf Namen lautenden Kleinbetragssparbuchs iSd § 31 Abs 3 BWG das Losungswort, so obliegt dem Kreditinstitut (KI) der Beweis, dass der Vorleger mangels Rechtsnachfolge oder Vollmacht nicht zur Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs berechtigt ist.

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