vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Rückkaufswert bei Spätrücktritten von der Lebensversicherung nach dem 1. 1. 2019?

Judikatur im FokusUlrich E. PalmaZFR 2022/159ZFR 2022, 330 Heft 7 v. 29.7.2022

Am 19. 12. 2013 erging die E Endress 11EuGH C-209/12 , Endress. des EuGH. Spätestens seit diesem Zeitpunkt beschäftigt der Spätrücktritt vom Lebensversicherungsvertrag wegen mangelnder Belehrung über das Rücktrittsrecht gem § 165a VersVG aF die versicherungsrechtliche Praxis wie fast kein anderes Thema. Noch bevor am 19. 12. 2019 - also auf den Tag genau sechs Jahre später - die nächste Stellungnahme des EuGH zum Spätrücktritt in Form der E Rust-Hackner 22EuGH C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 , Rust-Hackner, ZFR 2020, 181. folgte, wurde der österr Gesetzgeber tätig und novellierte im Jahr 2018 durch BGBl I 2018/51 iZm dem Spätrücktritt relevante Bestimmungen wie § 176 VersVG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte