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Leitlinien der EBA über die Ausnahme für begrenzte Netze nach der PSD2

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/151ZFR 2022, 307 Heft 6 v. 30.6.2022

Anfang Juni 2022 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung ("fully compliant") zu den EBA-Leitlinien "über die Ausnahme für begrenzte Netze gemäß der PSD2"11EBA/GL/2022/02 vom 24. 2. 2022. abgegeben. Die Leitlinien definieren die Anwendung der Ausnahmen nach Art 3 lit k PSD2 näher und enthalten Einzelheiten zum Meldeverfahren gem Art 37 Abs 2 PSD2 sowie zur Beschreibung der Dienstleistungen, die gem Art 37 Abs 5 PSD2 öffentlich zugänglich gemacht werden (Rz 5 und 6).

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