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Anpassung der LCR an die Spezifika der Covered Bond-RL wahrt die Interessen der Pfandbriefgläubiger

BeiträgeThomas SternZFR 2022/131ZFR 2022, 264 Heft 6 v. 30.6.2022

Die EU-Covered Bond-RL11RL (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 11. 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der RL 2009/65/EG und 2014/59/EU , ABl L 328 vom 18. 12. 2019, 29-57. (CBD), in Ö umgesetzt durch das PfandBG,22Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz - PfandBG) BGBl I 2021/199; zum überwiegenden Teil in Geltung mit 8. 7. 2022. verpflichtet Institute bei der Emission Europäischer Pfandbriefe zum Vorhalten eines internen Liquiditätspuffers im Deckungsstock. Zur Reduktion regulatorischer Doppelbelastungen iZm der LCR hat die Kom nun die Bestimmungen zur Mindestliquiditätsquote entsprechend angepasst.

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