vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung zum Technischen Standard zur Offenlegung der Zinsrisiken im Anlagebuch

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/129ZFR 2022, 259 Heft 5 v. 27.5.2022

Mit der DVO (EU) 2022/631 vom 13. 4. 202211ABl L 117/3-10 vom 19. 4. 2022. hat die Kom auf der Rechtsgrundlage von Art 434a CRR und auf Basis eines Entwurfs der EBA ihre in der DVO (EU) 2021/63722ABl L 136/1-327 vom 21. 4. 2021. festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Zinsrisiken aus "nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen" (dies sind die in Teil 8 Titel II und III CRR genannten Informationen über das Anlagebuch) durch Institute adaptiert. Im Rahmen der Säule 3 sind Institute zur Offenlegung des Zinsrisikos im Anlagebuch (interest rate risk in the banking book, IRRBB) verpflichtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte