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Ausgleichszahlungen nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft

JudikaturOGHBearbeiterin: Tamara VogelleitnerZFR 2022/117ZFR 2022, 241 Heft 5 v. 27.5.2022

ABGB: §§ 896, 1042, 1175 ff, §§ 1216e, 1358, 1435

Leitsätze (der Redaktion)

Die Kopfteilhaftung des § 896 ABGB kommt nur dann zur Anwendung, wenn sich aus dem besonderen Verhältnis zwischen den Solidarschuldnern nichts anderes ergibt.

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