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Zulassung von Kreditinstituten: Neue Leitlinien der EBA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/103ZFR 2022, 204 Heft 4 v. 28.4.2022

Ende März 2022 hat die FMA gegenüber der EBA eine positive Compliance-Erklärung zu deren neuen Leitlinien vom 11. 11. 2021 zu einer gemeinsamen Bewertungsmethode für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten gem Art 8 Abs 5 CRD IV (RL 2013/36/EU ) abgegeben.11EBA/GL/2021/12 vom 11. 11. 2021. Die Leitlinien legen eine gemeinsame Bewertungsmethodik (Common Assessment Methodology - "CAM") für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten gem CRD IV fest, und zwar auf Basis des an die EBA kraft Art 8 Abs 5 CRD IV idF RL (EU) 2019/878 erteilten Mandats (Rz 5), und gelten für alle Fälle, in denen die zuständigen Behörden in Übereinstimmung mit der CRD IV idgF die Zulassung als Kreditinstitut iSv Art 4 Abs 1 Z 1 lit a und b CRR bewerten müssen (Rz 6). Adressaten der Leitlinien sind demnach die zuständigen Behörden, die die Leitlinien bereits seit dem 8. 4. 2022 anwenden sollen (Rz 10), nicht allerdings unmittelbar die Institute bzw die Konzessionswerber selbst.

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