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Geänderte Leitlinien der EBA zu Sanierungsplanindikatoren: Compliance-Erklärung der FMA

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/79ZFR 2022, 152 Heft 3 v. 29.3.2022

Am 14. 12. 2021 hat die EBA ihre neuen Leitlinien zu Sanierungsplanindikatoren11EBA/GL/2021/11 vom 9. 11. 2021. in den EU-Amtssprachen veröffentlicht, weshalb die FMA nunmehr Mitte Februar 2022 eine positive Compliance-Erklärung gegenüber der EBA abgegeben hat. Gleichzeitig hebt die EBA die vormaligen Leitlinien zur Mindestliste der qualitativen und quantitativen Indikatoren des Sanierungsplans aus dem Jahr 201522EBA-GL-2015-02 vom 6. 5. 2015. auf, sodass das neue Regelwerk mit Wirkung ab dem 14. 2. 2022 an die Stelle des vorherigen tritt (s Rz 15).

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