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Ein "echter" Fremdwährungskredit wäre auch trotz unwirksamer Konvertierungsklauseln durchführbar

JudikaturOGHBearbeiter: Ulrich E. PalmaZFR 2022/69ZFR 2022, 137 Heft 3 v. 29.3.2022

ABGB: §§ 879, 907b

Leitsatz (der Redaktion)

Würden bei einem "echten" Fremdwährungskredit die Konvertierungsklauseln bzw die darauf basierenden Geldwechselverträge entfallen, so wäre der Kreditvertrag trotzdem durchführbar und damit weiter wirksam.

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