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Neue Leitlinien der EBA zur BenchmarkVO

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/53ZFR 2022, 100 Heft 2 v. 25.2.2022

Zu den Leitlinien der EBA zur Methodik, zur Aufsichtsfunktion und zum Führen von Aufzeichnungen im Rahmen der Referenzwerte-VO11ESMA81-393-288 vom 7. 12. 2021. hat die FMA im Jänner 2022 eine positive Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien richten sich an die gem Art 40 Abs 2 und 3 BenchmarkVO22 VO (EU) 2016/1011 vom 8. 6. 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, auch als "Referenzwerte-VO" bezeichnet. benannten zuständigen Behörden sowie an die Administratoren gem Art 3 Abs 1 Z 6 BenchmarkVO.

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