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Öffentliche Bekanntmachung und Beginn der Rechtsmittelfrist nach § 257 Abs 2 IO

JudikaturOGHBearbeiterin: Tamara VogelleitnerZFR 2022/45ZFR 2022, 87 Heft 2 v. 25.2.2022

IO: § 211 Abs 4, § 257 Abs 2

Leitsatz (der Redaktion)

Die Rechtsmittelfrist nach § 257 Abs 2 IO beginnt unabhängig von der individuellen Zustellung schon bzw erst nach öffentl Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zu laufen.

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