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Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen: EBA-Leitlinien

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/269ZFR 2022, 569 Heft 11 v. 28.11.2022

Die FMA hat Anfang November 2022 eine "Intend-to-comply"-Erklärung zu den Leitlinien der EBA über "Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 "11EBA/GL/2022/10 vom 29. 7. 2022. abgegeben. Die Leitlinien legen, wie bereits der ausführliche Titel erwarten lässt, jene Kriterien näher fest, die die zuständigen Behörden berücksichtigen können, wenn sie die in Art 12 Abs 1 VO (EU) 2019/2033 (IFR) genannten Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gem Art 43 IFR ausnehmen.

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