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Durchführungsverordnung im Hinblick auf Hauptindizes und anerkannte Börsen gemäß CRR

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/248ZFR 2022, 517 Heft 10 v. 28.10.2022

Art 197 Abs 8 CRR ermächtigt die Kom - auf Basis eines von der EBA vorzulegenden Entwurfs - zum Erlassen von technischen Durchführungsstandards (RTS), in denen

Hauptindizes gem Art 197 Abs 1 lit f, Art 198 Abs 1 lit a, Art 224 Abs 1 und 4 und Art 299 Abs 2 lit e CRR sowie

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