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Zur Bestreitung von Nachlassforderungen einer Bank durch den Verlassenschaftskurator

Judikatur im FokusBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/94ZFR 2021, 237 Heft 5 v. 27.5.2021

AußStrG: §§ 154, 155

Leitsatz (der Redaktion)

Ein subjektives Recht der Verlassenschaft, die Aktiven im Fall ihrer Überschuldung gem § 154 Abs 1 AußStrG bestimmten Gläubigern zu überlassen, besteht nicht.

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