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Auf der Suche nach dem nationalen Recht innerhalb des SSM - Zur Aufteilung behördlicher Befugnisse nach dem EuGH-Urteil "VTB Bank (Austria)"

BeiträgePeter Jedlicka/Gerald Lederer11Der abgedruckte Beitrag spiegelt die persönliche Meinung der Autoren wider. Es handelt sich um keine offizielle Stellungnahme der Institutionen, für welche die Autoren tätig waren bzw sind.ZFR 2021/88ZFR 2021, 218 Heft 5 v. 27.5.2021

Die Aufsichtstätigkeit und die behördliche Durchsetzung der bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) durch die EZB und die jeweils zuständigen nationalen Behörden (NCA) fußen auf einem komplexen Geflecht unterschiedlicher Rechtsordnungen, einander gegenüberstehender Zuständigkeiten und (An-)Weisungszusammenhängen.22Vgl dazu grundlegend Jaros/Jedlicka in Dellinger (Hrsg), BWG § 77d Rz 17 ff. Die Rs VTB Bank (Austria) 33EuGH C-52/17 , VTB Bank (Austria), ECLI:EU:C:2018:648 ZFR 2018/260, 558 ff. Vgl dazu auch Wolfbauer, Abschöpfungszinsen nach BWG im Licht von CRD IV, CRR und SSM-Rahmen-VO, ZFR 2018, 557. war der erste Fall, in dem der EuGH mehrere Vorlagefragen iZm der Zuständigkeit für den behördlichen Vollzug bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen im Rahmen des SSM zu beantworten hatte.44Schlussanträge GA Campos Sánchez-Bordona, C-52/17 , VTB Bank (Austria), Rn 1. Die Auslegung des Regelungszusammenhangs der unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen für behördliche Befugnisse stellt die bisherige Interpretation von Art 9 VO (EU) 1024/2013 (SSM-VO)55VO (EU) 1024/2013 des Rates vom 15. 10. 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, ABl L 287 vom 29. 10. 2013, 63. auf den Kopf und wirft die Frage auf, ob - und bejahendenfalls in welchem Umfang - es im Rahmen des unionsrechtlich determinierten Bankenaufsichtsrechts sog "nationale Befugnisse" (überhaupt) geben kann.

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