Die Aufsichtstätigkeit und die behördliche Durchsetzung der bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) durch die EZB und die jeweils zuständigen nationalen Behörden (NCA) fußen auf einem komplexen Geflecht unterschiedlicher Rechtsordnungen, einander gegenüberstehender Zuständigkeiten und (An-)Weisungszusammenhängen.2 Die Rs VTB Bank (Austria) 3 war der erste Fall, in dem der EuGH mehrere Vorlagefragen iZm der Zuständigkeit für den behördlichen Vollzug bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen im Rahmen des SSM zu beantworten hatte.4 Die Auslegung des Regelungszusammenhangs der unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen für behördliche Befugnisse stellt die bisherige Interpretation von Art 9 VO (EU) 1024/2013 (SSM-VO)5 auf den Kopf und wirft die Frage auf, ob - und bejahendenfalls in welchem Umfang - es im Rahmen des unionsrechtlich determinierten Bankenaufsichtsrechts sog "nationale Befugnisse" (überhaupt) geben kann.