ABGB: §§ 914 f
Leitsätze (der Redaktion)
Wenn die Versicherungsbedingungen keine Geltendmachung der Schadenersatzforderung innerhalb eines Gerichtsverfahrens vorsehen und daher eine in einem "einfachen" Schreiben enthaltene Anspruchserhebung grds ausreichend ist, kommt es für die Beurteilung, ob der Versicherungsfall der Anspruchserhebung eingetreten ist, nicht auf die verfahrensrechtl Wirkungen einer Aufrechnungseinrede an. In einem arbeitsgerichtl Verfahren ist somit entscheidend, ob ein Schriftsatz das ernstl Verlangen nach Schadenersatz gegenüber dem Organ enthält.