Die Abtretung von Kreditforderungen durch einen dem Bankgeheimnis unterliegenden Kreditgeber ist aufgrund des Bankgeheimnisses nur in speziellen Konstellationen zulässig. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die in der Praxis relevanten und aus Sicht der Autoren zulässigen Szenarien einer solchen Abtretung.