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Zulässige Lückenfüllung durch gerichtlich aufgetragene Vergleichsverhandlung nach missbräuchlicher Klausel

JudikaturEuGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/48ZFR 2021, 132 Heft 3 v. 26.3.2021

RL 93/13/EWG : Art 3 Abs 1, Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1

Tenor (des Gerichts)

Art 6 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass, nachdem die Missbräuchlichkeit von Klauseln, die den Mechanismus zur Festlegung des variablen Zinssatzes in einem Kreditvertrag wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bestimmen, festgestellt worden ist, und wenn dieser Vertrag nach dem Wegfall der betreffenden missbräuchl Klauseln nicht fortbestehen kann, die Nichtigerklärung des Vertrags für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hätte und es im nationalen Recht keine dispositive Bestimmung gibt, das nationale Gericht unter Berücksichtigung seines gesamten innerstaatl Rechts alle erforderl Maßnahmen ergreifen muss, um den Verbraucher vor den besonders nachteiligen Folgen zu schützen, die die Nichtigerklärung dieses Vertrags nach sich ziehen könnte. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens steht insb nichts dem entgegen, dass das nationale Gericht die Parteien zu Verhandlungen auffordert, um die Modalitäten zur Berechnung des Zinssatzes festzulegen, solange das Gericht den Rahmen für diese Verhandlungen vorgibt und diese darauf abzielen, ein tatsächl Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien herzustellen, das ua das der RL 93/13 zugrunde liegende Ziel des Verbraucherschutzes berücksichtigt.

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