Im Dezember 2019 hat das ZFR-Editorial über den spannenden Fall mangelhafter Beitragsvorschreibungen durch den Single Resolution Board (SRB) berichtet: Das EuG hatte aufgrund der Beschwerden dreier Banken, darunter eine österr Regionalbank, aus im Wesentlichen formalen Gründen die Beschlüsse des SRB vom 15. 4. 2016 und 20. 5. 2016 aufgehoben. Mit derartigen Beschlüssen hatte der SRB zahlreichen (etwa 3.500) Banken in der Eurozone Vorab-Beiträge ("EU-Bankenabgabe") für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) für das Kalenderjahr 2016 in Milliardenhöhe auferlegt.1