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Haftung des Aufsichtsrats für Darlehensgewährung an verbundenes Unternehmen

JudikaturOGHBearbeiter: Florian LinderZFR 2021/33ZFR 2021, 89 Heft 2 v. 25.2.2021

AktG: §§ 84, 95, 99

Leitsätze (der Redaktion)

Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern wegen der Zustimmung zu einer - unbesicherten - Darlehensvergabe an ein verbundenes Unternehmen bejaht, wenn aufgrund der wirtschaftl Situation der Darlehensnehmerin bereits nahelag, dass diese das Darlehen nicht (zur Gänze) würde bedienen können.

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