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Überarbeitete EBA-Leitlinien für die Meldung schwerwiegender Vorfälle nach der PSD2

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/258ZFR 2021, 578 Heft 11 v. 25.11.2021

Anfang November 2021 hat die FMA eine (positive) Compliance-Erklärung zu den überarbeiteten Leitlinien der EBA für die Meldung schwerwiegender Vorfälle nach der PSD2 abgegeben.11EBA/GL/2021/03 vom 10. 6. 2021. Die deutsche Fassung wurde am 7. 9. 2021 veröffentlicht. Die Leitlinien dienen der Erfüllung des an die EBA gem Art 96 Abs 3 PSD2 erteilten Auftrags und ersetzen mit Wirkung ab dem 1. 1. 2022 die bis dahin geltenden Vorgänger22EBA/GL/2017/10 vom 19. 12. 2017, s hierzu näher: Wolfbauer, Leitlinien der EBA zur PSD2: Meldung schwerwiegender Vorfälle, ZFR 2018/75, 150 f.-Leitlinien für die Meldung schwerwiegender Vorfälle nach PSD2.

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