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Leitlinien der ESMA zu Marketing-Anzeigen im grenzüberschreitenden Fondsvertrieb

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/255ZFR 2021, 576 Heft 11 v. 25.11.2021

Die FMA hat Anfang Oktober 2021 eine positive Compliance-Erklärung zu den Leitlinien der ESMA "zu Marketing-Anzeigen gem der Verordnung über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds"11ESMA34-45-1272 DE vom 2. 8. 2021. abgegeben. Die Leitlinien richten sich an OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Verwalter von AIFM, Verwalter von Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und Verwalter von Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) und sollten bei allen Marketing-Anzeigen angewendet werden, die an (potenzielle) Anleger von OGAW und AIF gerichtet sind.

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